Königstetten, Rappoltenkirchen 🛡️

Nach der Erfassung der Wiener Gemeindebezirke nördlich der Donau kehre ich zurück ins Mostviertel und widme mich wieder den Grundherrschaften im Gerichtsbezirk Tulln. Die Herrschaft Königstetten hat stolze 718 Einträge in der Theresiana. Bei der Recherche in den grundherrschaftlichen Beständen fällt auf, dass diese auf zahlreiche Grundbücher verteilt waren. Leider ist gleich das erste Grundbuch, zum Markt Königstetten selbst, nicht digital verfügbar. Diese Zuordnungen werde ich später nachtragen. Acht Einträge beziehen sich auf Liegenschaften bei Nußdorf und Heiligenstadt bei Wien, zu denen die Basisdaten noch nicht erfasst wurden. Dies trifft auch auf achtzig Untertanen in den Orten Unterolberndorf, Poisdorf und Altlichtenwarth im Weinviertel zu. Bisher konnten deshalb erst 533 Einträge zugeordnet werden. Seinen Schwerpunkt hatte die Herrschaft beiderseits der Donau östlich von Tulln.

Häufige Familiennamen: Mayr (7), Hammer, Hueber (je 6), Fischer, Mayrhoffer, Mühler, Niderleuthner, Ranssmayr, Resch, Stainböckh (je 4)

Gemeinden: St. Andrä-Wördern (116), Hausleiten (88), Tulbing, Zeiselmauer-Wolfpassing (je 83), Tulln/Donau (72), Muckendorf-Wipfing (44), Klosterneuburg (22) etc.


Die vereinigten Herrschaften Rappoltenkirchen und Sieghartskirchen hatten in der Theresiana 164 Untertanen. Exakt hundert davon wurden Rappoltenkirchen zugeordnet, der Rest entfällt auf Sieghartskirchen. Bis auf einen Ziegelofen konnten auch alle Einträge zugeordnet werden. Der Schwerpunkt liegt hier eindeutig bei den beiden namensgebenden Orten, wobei es verstreute Untertanen auch in der weiteren Umgebung gab. Etwas verwirrend bei der Erfassung der Theresiana war, dass es in den Beständen des NÖLA zwei beinahe idente Rustikalfassionen gibt.

Familiennamen: Egger, Hagenberger, Hosemann, Kuntner, Pimperl (je 4)

Gemeinden: Sieghartskirchen (154) etc.


Die Herrschaft Chorherrn hatte 44 Untertanen in der Theresiana. Zwei davon im Ort Langenlebarn konnten noch nicht zugeordnet werden.

Von den 20 Untertanen des Gutes Langenlebarn bleiben drei offen.

Gleichzeitig konnte die Zuordnung der Häuser in den beiden Ortsteilen von Langenlebarn im Seppi dank der Aufarbeitung der obigen Grundherrschaften konkretisiert werden. Wobei nur wenige Unsicherheiten bleiben.

Die 25 Untertanen des Freihofes Hadersfeld konnten leider nur teilweise zugeordnet werden, da die grundherrschaftlichen Quellen zu wenig Informationen liefern. Sie befanden sich jedoch alle im gleichnamigen Ort.

Die 21 Untertanen des Gutes Hintersdorf konnten alle zugeordnet werden.

Ebenfalls durchgängig zugeordnet wurden die 37 Untertanen der Ämter Kirchbach. Genauer gesagt handelt es sich um die Ämter Unter-, Oberkirchbach und Steinriegl.

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